Die Straßenfotografie entsteht im urbanen öffentlichen Raum, auf Straßen, in Geschäften oder Cafés hineinblickend, Passantengruppen oder Einzelne herausgreifend, oftmals als Momentaufnahme, aber ebenso essayhafte Abfolge und Milieustudie.
Entgegen der landläufigen Meinung, Straßenfotografie sei nach der neuen DSGVO nicht mehr möglich, hat das Bundesverfassungsgericht 2018 entschieden dass die Straßenfotografie unter den Schutzbereich der Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG falle. Im Zweifel muss bei Widersprüchen gegen die Veröffentlichung von Bildern eine Einzelfallentscheidung vor Gericht her.
Auszug aus meinen Arbeiten:









